Der Schutz vor weiteren Naturgefahren, wie z. B. Hochwasser oder Starkregen, kann zusätzlich im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Für Schäden an Gebäuden und Hausrat durch weitere Naturgefahren ergänzen sich beide Versicherungen.
Typische Naturgefahren sind Überschwemmungen, wenn durch starke Regenfälle das Grundstück, auf dem sich das Gebäude (mit Ihrem Hausrat) befindet, unter Wasser steht. Gleiches gilt, wenn z. B. Flüsse oder Seen über die Ufer treten und dadurch das Grundstück überflutet wird. Auch kann es dazu kommen, dass hierdurch ein Rückstau entsteht, weil die Ableitungssysteme überlastet sind und das Wasser hierdurch in das Gebäude gedrückt wird.
Über den Schutz vor weiteren Naturgefahren sind außerdem Schäden durch Erdbeben, Schneedruck / Dachlawinen, Erdsenkungen, Lawinen, Erdrutsch und Vulkanausbruch abgedeckt.
Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:
- Sicherheit geht vor: Wasser kann besonders gefährlich sein. Wurden durch Überflutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt, rufen Sie die Feuerwehr an und folgen deren Anweisung. Halten Sie sich nie in volllaufenden Tiefgaragen auf und starten Sie nicht den Motor eines überschwemmten Fahrzeugs. Beim Betrieb von durch Wasser geschädigten elektrischen Geräten oder Anlagen besteht Lebensgefahr! Evtl. ist die fachmännische Überprüfung angeraten.
- Schaden begrenzen: Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, in dem Sie zum Beispiel bei drohendem Hochwasser Hausrat in Sicherheit bringen. Ggfs. haben Sie auch die Möglichkeit, Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen des Wassers erschweren (Beispielweise mit Sandsäcken). Stellen Sie den Strom in gefährdeten Gebäudeteilen ab und beauftragen Sie eine Fachkraft mit der Überprüfung der Anlage. Beseitigen Sie schnellstmöglich Wasser und Schlamm. Entfernen Sie zügig Teppiche, saugende Dämmstoffe und ähnliche Baumaterialien. Lüften und säubern Sie die betroffenen Gebäudeteile. Auch eine hohe Schneelast kann Dächer eindrücken und Gebäudeteile zum Einsturz bringen. Halten Sie das Risiko so gering wie möglich und sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Dach von der Last zu räumen.
- Dokumentation des Schadens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden und den beschädigten Gegenständen. Hierbei sollten insbesondere die beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile gut zu sehen sein. Fotografieren Sie aus verschiedenen Richtungen und Entfernungen. Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände nach Möglichkeit auf, stimmen Sie sich auf jeden Fall mit unserer Schadensabteilung vor einer Vernichtung ab.
- Schaden melden: Melden Sie Ihren Schaden online. Für die Schadensmeldung benötigen wir in der Regel die Versicherungsnummer, den Schadenstag, den Schadensort, den Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens.
- Schadensaufstellung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Schaden. Am Besten erstellen Sie zu den gefertigten Fotos eine Liste der beschädigten Gegenstände. Haben Sie noch Rechnungen der beschädigten Gegenstände, fügen Sie diese, sowie die gefertigten Fotos der Online Schadensmeldung bei.